100 Worte zu Zustimmung im Datenschutzgesetz
100 Worte zur Zustimmung im Datenschutzgesetz
Sobald eine Person ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten gegeben hat, darf sie mittels Direct Marketing angesprochen werden. Einige Punkte sind jedoch zu beachten!
Die Zustimmung ist eine gültige, freiwillig abgegebene Willenserklärung des Betroffenen, dass er für einen konkreten Fall in die Verwendung seiner Daten einwilligt. Die Verwendung der Daten muss in Zweck und Inhalt definiert sein.

Richtig: Ich stimme hiermit ausdrücklich zu, dass meine Daten von der Beispiel AG zu Marketingzwecken auf postalischem und elektronischem Weg gespeichert und verwendet werden dürfen.
Print: Datum, Unterschrift
Online: Kästchen anhaken
Falsch: Meine Daten dürfen gespeichert werden.
Empfehlung: Überprüfung durch einen Anwalt!





